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Tarife und Preise Übersicht Reutlinger Taxi

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Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen*
(gültig ab 01.02.2023)

Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen*
(gültig ab 01.02.2023)

Grundgebühr: Für die Inanspruchnahme eines Taxis 4,40 EUR, in der Zeit von 22-6 Uhr sowie Sonn- und Feiertags 5,50 Euro je Fahrt (einschließlich der ersten Fortschalteinheiten).

Der TAXI-TARIF in Reutlingen
4.40

Grundpreis

1.40

ab Preis pro Kilometer

36.00

Preis pro Stunde

Taxi Flughafenfahrten

Alle Pauschalpreise zu den Flughäfen

Taxi Krankenfahrten

Abrechnung mit alle Kassen!

Taxi Airport Transfer
Reutlingen - Stuttgart (STR)

Hin- und zurück zum Pauschalpreis

Taxi Airport Transfer
Reutlingen - München (MUC)

Hin- und zurück zum Pauschalpreis

Taxi Airport Transfer
Reutlingen - Zürich (ZRH)

Hin- und zurück zum Pauschalpreis

Rechtsverordnung des Landratsamtes Reutlingen über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 11.04.2017

Aufgrund des § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBl. I Seite 241) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg und des Verkehrsministeriums über die personenbeförderungsrechtlichen Zuständigkeiten (PBefZuVO) vom 15.01.1996 (GBl. 1996, S. 75) in der derzeit gültigen Fassung wird die Rechtsverordnung des Landratsamtes Reutlingen über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 24.05.1988 in der ab 01.06.2014 gültigen Fassung wie folgt festgesetzt:

Beförderungsentgelte:
(1) Grundgebühr
für die Inanspruchnahme eines Taxis 4,00 € je Fahrt, in der Zeit von 22-6 Uhr sowie Sonn- und Feiertags 5,00 € je Fahrt (einschließlich der ersten Fortschalteinheit).


Taxe Leistung Preis Aufschläge**
1 Anfahrt. (Beginn ab (Teil-)Ortstafel am Ortsausgang der Betriebssitzgemeinde*) 1,20 €/km (0,10€ je angefangene 83,3 m) 1,40 €/km (0,10€ je angefangene 71,4 m)
2 Rundfahrt. Fahrt, bei der der Fahrgast an den Ausgangspunkt der Taxifahrt zurückkehrt oder bei der der Fahrgast außerhalb der Betriebssitzgemeinde aufgenommen wird und das Ziel der Fahrt in der Betriebssitzgemeinde ist. 1,30 €/km (0,10 EUR je angefangene 76,9 m) 1,50 €/km (0,10 EUR je angefangene 66,6 m)
3 Zielfahrt. Fahrt, bei der der Fahrgast nicht an den Ausgangspunkt der Fahrt zurückkehrt. bis 2 km 2,20 €/km (0,10 EUR je angefangene 45,5 m)
über 2 km 2,10 €/km(0,10 EUR je angefangene 47,6 m)
bis 2 km 2,40 €/km (0,10 EUR je angefangene 41,6 m)
über 2 km 2,30 €/km (0,10 EUR je angefangene 43,5 m)
4 Wartezeit. 32,00 EUR / Stunde (0,10 EUR/11,25 Sekunden)


Zuschlag für Großraumtaxen: Bei der ausdrücklichen Anforderung eines Großraumfahrzeuges ab 5 Personen beträgt der Zuschlag 7,00 € pro Fahrt.
* Die Betriebssitzgemeinde ist die jeweilige kernstadt bzw. der jeweilige Teilort, an dem der Taxenunternehmer seinen Betriebssitz hat.
** Aufschlag ab 23 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

Direkt zum Download der des Landratsamtes Reutlingen über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 11.04.2017:

PDF BEFÖRDERUNGSENTGELTE

Der Grundgebühr

4.00

Grundgebühr

Egal, ob Sie am Taxihalteplatz oder am Straßenrand zusteigen bzw. über die Taxi-Rufsäule oder über Funk Ihr Taxi telefonisch oder online bestellen, der Grundpreis beträgt 4,00 EUR in der Zeit von 22-6 Uhr sowie Sonn- und Feiertags 5,00 € je Fahrt. Im Grundpreis ist bereits die erste Schaltstufe (0,20 EUR) für die erste Teilstrecke enthalten.

Der Kilometerpreis

1.20

Kilometerpreis

Der Kilometerpreis beträgt 1,20 €/km sowie 1,40 €/km an Sonn- und Feiertagen. (maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Fahrt begonnen wird).

Die Zuschläge

7.00

Zuschlag

Bei der ausdrücklichen Anforderung eines Großraumfahrzeuges ab 5 Personen beträgt der Zuschlag 7,00 € pro Fahrt.

Die Wartezeit

32.00

Wartezeit/Stunde

Sofern das Taxi verkehrsbedingt oder auf Wunsch des Kunden zum Stehen kommt, schaltet das Taxameter nach einer Minute auf „Wartezeit“ um.

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